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Facharzt für Oralchirurgie

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ORALCHIRURGIE


Als Fachzahnarzt für Oralchirurgie dürfen sich nur Zahnärzte bezeichnen, die nach einem absolvierten Zahnmedizinstudium (Approbation) in einer mindestens vierjährigen Fachweiterbildung erfolgreich die Prüfung zum Oralchirurg abgeschlossen haben. Die Weiterbildung wird nur in Vollzeit und hauptberuflich an zugelassenen Ausbildungsstätten absolviert und ist strengen Reglementierungen unterworfen.
Die Ausbildung vertieft das Wissen und perfektioniert das Können im Bereich der Mundchirurgie.
Die Ausbildung vertieft das Wissen und perfektioniert das Können im Bereich der Mundchirurgie. Zu den Tätigkeitsgebieten gehören:
  • Implantationen
  • Knochenaufbau
  • Behandlungen der Mundschleimhaut und der Weichgewebe im Kieferbereich
  • Traumatologische Behandlungen (z.B. Wiedereinsetzen von Zähnen nach Unfällen, Wundversorgungen)
  • Operationen von Zysten im oralen Bereich
  • Betäubungsverfahren(Lokalanästhesie, Analgosedierung), Röntgendiagnostik und die klinische Labordiagnostik sind unter anderem Teil des Ausbildungsprogramms
  • u.v.m.
Der Unterschied zum „normalenZahnarzt:
Da die orale Chirurgie Teil des Zahnmedizinstudiums ist, können und dürfen Zahnärzte oralchirurgische Eingriffe ebenfalls durchführen.
Bei besonders komplexen Eingriffen , zum Beispiel schief liegenden Weisheitszähnen oder bei kombinierten Fällen der Implantation mit Aufbau des Kiefersknochens ist jedoch die Behandlung in einer oralchirurgischen Praxis sinnvoll – Oralchirurgen sind auf diesen Gebieten besonders gut ausgebildet und auf mögliche Ausnahmesituationen trainiert. Denn sie haben in ihrer Fachweiterbildung die modernsten Techniken und Verfahren erlernt und sind den übrigen Zahnärzten in oralchirurgischen Therapien mehr als nur eine Schrittlänge voraus.